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  Arbeitgeberfinanzierte Unterstützungskasse
als Finanzierungsinstrument

Aufgrund einer Zusage auf betriebliche Altersversorgung für Mitarbeiter wendet der Arbeitgeber der Unterstützungskasse aus eigenen Mitteln Gelder zu. Beim Arbeitgeber stellen diese Gelder bis zu einer bestimmten Höhe Betriebsausgaben dar, weshalb man hier von einer pauschal dotierten Unter-
stützungskasse spricht.

Durch gesetzliche Regelungen entsteht ein (anteiliger) Anspruch der Mitarbeiter frühestens 5 Jahre nach Erteilung der Zusage. Die Unterstützungskasse kann die ihr zugewendeten Gelder z.B. über die Gewährung von Darlehen anlegen, wobei Darlehensnehmer auch das Unternehmen sein kann, das die betriebliche Versorgungsleistungen zugesagt hat. Die betrieb-
liche Altersversorgung kann so auch eine Möglichkeit zur Unternehmensfinanzierung darstellen.


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Arbeitnehmerfinanzierte Unterstützungskasse


  
 








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