BAV durch Entgeltumwandlung gesetzlicher Anspruch aller Arbeitnehmer Hierbei verzichtet der Arbeitnehmer zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung auf einen Teil seines Bruttogehaltes. Die Gehaltsbestandteile, auf die der Arbeitnehmer verzichtet, werden durch die Unterstützungskasse zu 100 % an eine behördlich beaufsichtigte Kapitalanlagegesellschaft weitergeleitet (rückgedeckte Unterstützungskasse).
Alle Rechte aus dieser Anlage werden an den Arbeitnehmer verpfändet. Der Arbeitnehmer erhält eine Zusage auf betriebliche Altersversorgung in Höhe der umgewandelten Gehaltsbestandteile zzgl. einer Garantieverzinsung.
Mit Eintritt in das Rentenalter erhält der Arbeitnehmer jene Gehaltsanteile, die er zum steuerfreien Vermögensaufbau während seines Berufslebens eingesetzt hat, zzgl. der Garantieverzinsung "nachgelagert" ausgezahlt. Ein über die Garantie hinausgehender Kapitalertrag steht ebenfalls dem Arbeitnehmer zu.