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  BAV als Finanzierungsinstrument
Wissenswertes über die Unterstützungskasse Allgäu

Eine betriebliche Altersversorgung über die Unterstützungs-
kasse Allgäu e.V. (UKA) kann neue, bankenunabhängige Möglichkeiten der Unternehmensfinanzierung eröffnen.

Insbesondere bei einer arbeitgeberfinanzierten Zusage auf Altersversorgung wird zur Anlage der Gelder häufig das eigene Unternehmen gewählt. Dies geschieht bei der UKA über eine Darlehensgewährung: das Unternehmen wendet der Unterstützungskasse mit steuerlicher Wirkung Gelder zu und kann über diese Mittel (bei entsprechender Bonität) auf dem Wege einer Darlehensgewährung durch die UKA wieder verfügen.

Im Kommentar zum Betriebsrentengesetz von Ahrend/Förster/Rühmann, 8. Auflage, ist hierzu zu lesen:
"Im Vergleich zu einem Unternehmen ohne intern finanzierte betriebliche Altersversorgung verfügt ein Unternehmen mit betrieblicher Altersversorgung unter sonst gleichen Umständen über eine stärkere Kapitalbasis. Eine betriebliche Alters-
versorgung trägt dazu bei, die Kapitalausstattung der Unternehmen und damit ihre Investitions- und Wachstums-
möglichkeit zu verbessern und schafft so die Voraussetzungen für die Erhaltung ihrer Wettbewerbsfähigkeit in der Zukunft."

http://www.uk-allgaeu.de


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