ZIELE
PRINZIP
VORTEILE
FAZIT
KONTAKT
 
Mitgliedschaft für Steuerberater
 


 
  Gehaltsumwandlung mit Unterstützungskasse
Wissenswertes über die Unterstützungskasse Allgäu

Die Unterstützungskasse Allgäu e.V. (UKA) bietet bei der betrieblichen Altersversorgung durch Gehaltsverzicht, bei der die Rückdeckung durch den Abschluss einer Versicherung erfolgt, alle Möglichkeiten einer freien U-Kasse.
Dies beinhaltet, dass bei der Auswahl und der Verwaltung
von Verträgen nicht nur das Angebot einer oder einiger weniger Gesellschaften Berücksichtigung findet.

Für den Arbeitgeber bedeutet dies, dass die Verträge verschiedener Gesellschaften, die es in vielen Unternehmen jetzt schon gibt und die im Zuge von Fluktuation stark zunehmen werden, von nur einer einzigen Kasse verwaltet werden können. Ein Verwaltungsaufwand, wie er bei den Krankenversicherungen erforderlich ist, wird so vermieden.
Und dies zu äußerst attraktiven Konditionen.

Die Vorteile für Mitarbeiter liegen in der Möglichkeit, beim Abschluss eines Sparvertrages zwischen unterschiedlichen Angeboten wählen zu können. Diese Wahlmöglichkeit bein-
haltet auch, dass bestehende Verträge während der Laufzeit und insbesondere auch in der Leistungsphase gegen bessere Angebote getauscht werden können. Durch die Verpfändung der Ansprüche aus der Rückdeckungsversicherung an den Arbeitnehmer wird sicher gestellt, dass Veränderungen oder Verfügungen nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers möglich sind. Mit Eintritt in das Rentenalter erhält der Arbeitnehmer jene Gehaltsteile, die zuvor steuerfrei zum Vermögensaufbau angesammelt wurden, zzgl. einer Verzinsung als Versorgungsleistung ausgezahlt. Man spricht hierbei auch von einer "aufgeschobenen Vergütung" oder "deferred compensation".

Bei einer Entgeltumwandlung mit der UKA ist es auch möglich, eine Variante zu wählen, bei der die Gelder zur Anlage nicht an eine Versicherungsgesellschaft weiter geleitet werden, sondern beim Arbeitgeber verbleiben. In diesem Fall sorgt der Arbeitgeber für die Anlage der Gelder und sagt seinen Mitarbeitern eine Verzinsung zu. Für die zugesagte Leistung haftet der Arbeitgeber, bei Insolvenz des Arbeitgebers zahlt der Pensionssicherungsverein (PSVaG).

http://www.uk-allgaeu.de



zurück


  
 








Detailinformationen
Referenzen
Inhaltsübersicht
Impressum
 
             
Umsetzung telltarget