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  Freie Unterstützungskasse
Wissenswertes über die Unterstützungskasse Allgäu

Die Unterstützungskasse Allgäu e.V. (UKA) versteht sich als "freie" Unterstützungskasse in Abgrenzung zu Unterstütz-
ungskassen, die von Versicherungsgesellschaften initiiert wurden. Bei der UKA steht den Mitgliedern die Nutzung
a l l e r steuerlich wirksamer Zuwendungsmöglichkeiten gemäß § 4d EStG offen.
Mitglied der UKA kann deutschlandweit jedes Unternehmen werden, das seine betriebliche Altersversorgung über eine Unterstützungskasse durchführen möchte.

Weithin bekannt ist die "rückgedeckte Unterstützungskasse", bei der die Gelder zur Anlage an eine Versicherungsgesell-
schaft weiter geleitet werden.

Neben der "rückgedeckten Unterstützungskasse" besteht gemäß § 4d EStG auch die Möglichkeit, dass die Unter-
stützungskasse die ihr zugewendeten Gelder als Darlehen an den Arbeitgeber zurück gibt, oder dass bestehende unmittelbare Pensionszusagen auf eine Unterstützungskasse übertragen werden. Als freie Unterstützungskasse kann die UKA auch diese Varianten mit allen Vorteilen, die sich dadurch für das Unternehmen/den Unternehmer ergeben können (Einsparungen bei laufenden Renten, Verbesserung des Bilanzbildes, Insolvenzschutz für den Gesellschafter), darstellen.

Durch die Unabhängigkeit der UKA wird es auch zukünftig möglich sein, dass im Rahmen gesetzlicher Vorschriften alle Möglichkeiten zu Gunsten unserer Mitglieder ausgeschöpft werden. Gerade diese Flexibilität ist nicht selten Geld wert
und verschafft Ihnen einen entscheidenden Vorteil!

http://www.uk-allgaeu.de


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