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  GGF-Versorgung
Wissenswertes über die Unterstützungskasse Allgäu

Eine Versorgung über die UKA - Unterstützungskasse
Allgäu e.V. - kommt den besonderen Anforderungen, die an eine betriebliche Altersversorgung für den Gesellschafter-
Geschäftsführer zu stellen sind, in besonderem Maße entgegen.

Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse sind die Beiträge, die das Unternehmen an die UKA zahlt, Betriebsausgabe. Hieraus erfolgen keine bilanziellen Auswirkungen; weder die Zusage noch die Werte aus der Rückdeckungsversicherung müssen in der Bilanz erfasst werden. Jene Gelder, die der UKA zugewendet wurden, sind bei Insolvenz des Unternehmens geschützt. Bei einem Verkauf des Unternehmens, bei Geschäftsaufgabe oder bei Insolvenz wird die Altersrente von den UKA direkt an den Leistungsberechtigten gezahlt.

Bei Fälligkeit der Altersleistung besteht die Wahl zwischen einer lebenslangen Rente und einer Kapitalzahlung. Hierbei besteht eine sehr hohe Flexibilität: so kann z.B. die Kapitalauszahlung ratierlich auf mehrere Jahre verteilt erfolgen. Es ist ebenfalls möglich, auf veränderte Verhältnisse des Kapitalmarktes zu reagieren und die bei Erteilung der Zusage garantierten Rentenleistungen bei Leistungsbeginn gegen dann gültige, bessere Konditionen einzutauschen.

http://www.uk-allgaeu.de


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