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  Pauschaldotierte Unterstützungskasse
Wissenswertes über die Unterstützungskasse Allgäu

Zur Finanzierung einer Zusage auf betriebliche Alters-
versorgung wendet das Trägerunternehmen bei der "pauschal dotierten" U-Kasse der Unterstützungskasse Allgäu e.V. (UKA) Gelder zu, die für das Unternehmen eine Betriebsausgabe darstellen.

Die Höhe dieser Zuwendung (Dotierung) ist bei Kapital-
zusagen auf jährlich 2,5 % der zugesagten Leistungen begrenzt. Dabei können Zuwendungen so lange erfolgen,
bis das Vermögen der Kasse für dieses Unternehmen 20 % der zugesagten Leistungen erreicht hat. Die Jahre, in denen Zuwendungen geleistet werden, kann das Unternehmen hierbei, unter Berücksichtigung der Ertragslage, frei bestimmen.

Die Anlage der Gelder durch die Unterstützungskasse ist innerhalb bestimmter Grenzen durch eine Steuerfreiheit der Erträge begünstigt. Diese Geldanlage kann dabei auch in der Form eines Darlehens an das Trägerunternehmen zu marktüblichen Zinsen erfolgen. Insbesondere bei jüngeren Mitarbeitern ist eine vollständige Ausfinanzierung der Zusage zum Rentenalter mittels der pauschal dotierten Zuwendung (auch Zuwendung zum Reservepolster genannt) möglich.
Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitarbeiters können hierbei "Überschüsse" entstehen. Bezüglich der Verwendung dieser Gelder ist bei der UKA z.B. die Versorgung des Unternehmers möglich.

http://www.uk-allgaeu.de


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