ZIELE
PRINZIP
VORTEILE
FAZIT
KONTAKT
 
Mitgliedschaft für Steuerberater
 


 
  Überführung von Pensionszusagen (Basel II)
Wissenswertes über die Unterstützungskasse Allgäu

Die Unterstützungskasse Allgäu e.V. (UKA) ermöglicht eine weitgehend liquiditätsneutrale Befreiung der Bilanz von unmittelbaren Pensionszusagen.

Gründe, die für die Auslagerung einer unmittelbaren Pensionszusage sprechen, können z.B. eine beabsichtigte Verbesserung des Bilanzbildes (Basel II), die Geschäfts-
aufgabe, der Verkauf des Unternehmens oder eine Ver-
besserung des Insolvenzschutzes für den Gesellschafter -Geschäftsführer sein.
Mit der Überführung wird die Rückstellung für die unmittel-
bare Pensionszusage aufgelöst. Diesem ergebnisrelevanten Vorgang steht für das Unternehmen die Zuwendung an die Unterstützungskasse kompensierend als Aufwand gegenüber. Die Unterstützungskasse kann dem Unternehmen ggf. die zugewendeten Mittel in der Form eines Darlehens wieder zur Verfügung stellen.

Bei unmittelbaren Pensionszusagen wird der bilanzielle Wert der Zusage jährlich angepasst, was ab Rentenbeginn zu Mittelabflüssen führt. Bei Tod eines Leistungsanwärters oder -empfängers muss die Rückstellung im gleichen Jahr erfolgswirksam aufgelöst werden. Dies führt im Unternehmen zu einer erheblichen Liquiditätsbelastung. Mit der Übertragung
auf die U-Kasse entfällt zukünftig die (Teilwert)Auflösung der Rückstellung. Hieraus können, bei bereits laufenden Rentenleistungen, bedeutende Liquiditätseinsparungen resultieren. Die bei unmittelbaren Pensionszusagen zwingend erforderliche Auflösung bei Tod entfällt ebenfalls.

http://www.uk-allgaeu.de


zurück


  
 








Detailinformationen
Referenzen
Inhaltsübersicht
Impressum
 
             
Umsetzung telltarget