Die rückgedeckte Unterstützungskasse Wissenswertes über die Unterstützungskasse Allgäu Bei der "rückgedeckten Unterstützungskasse" werden die Gelder des Arbeitgebers stets zum Abschluss einer Rück-
deckungsversicherung verwendet. Diese Variante wird in Verbindung mit den e i g e n e n Tarifen von den meisten versicherungsabhängigen U-Kassen angeboten.
Im Unterschied zu diesen Kassen kann bei der UKA - Unterstützungskasse Allgäu e.V. - zwischen den Tarifen fast aller Versicherungsgesellschaften, die die steuerlichen Anforderungen erfüllen, gewählt werden.
Dies bedeutet für den Arbeitgeber eine erhebliche Verein-
fachung bei der Verwaltung, da alle Verträge von einer Kasse verwaltet werden können. Dies ist insbesondere auch bei einer Gehaltsumwandlung in Verbindung mit Neueinstellungen von Bedeutung, wenn ein neuer Arbeitnehmer einen bestehenden Vertrag mitbringt.
Für den Arbeitnehmer bedeutet dies, dass er sich jetzt und in Zukunft für einen Anlage-Tarif entscheiden kann, der seinen persönlichen Vorstellungen am nähesten kommt. Dies schließt eine erneute Wahlmöglichkeit bei Fälligkeit im Rentenalter ausdrücklich mit ein: Sie sichern sich die Konditionen von heute und können diese in 20 oder 30 Jahren bei einer Ver-
änderung der Kapitalmärkte gegen höhere Zinsen eintauschen!